Honorarordnung zum Download

Honorarordnung der Volkshochschule Herten vom 16.06.2026 mit Wirkung zum 01.08.2026

Für die nebenberufliche Tätigkeit an der Volkshochschule Herten (VHS) werden folgende Honorare gezahlt:

§1 Kurse und Seminare

Kurse der Studienbereiche Politik und Gesellschaft, Kulturelle Bildung, Sprachen, Gesundheit sowie Bildung für den Beruf mit Ausnahme der unter 2. genannten Angebote

Kurse und Seminare, die im Einzelfall außergewöhnlich umfangreiche Nebenarbeiten (Vorbereitung, Begleitung, Auswertung) oder die besonderen Kenntnisse erfordern

Für Tages- und Wochenend- sowie für mehrtägige Seminare kann mit der Kursleitung ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
Soweit mehrere Personen einen Kurs gemeinsam leiten, ist die Zahlung eines gesonderten Honorars möglich.

Für Kurse und Seminare, deren Einnahmen eine erhöhte Kostendeckung erwarten lassen oder die von besonderer Bedeutung für die Arbeit der VHS sind, kann ein höheres Honorar festgesetzt werden. Dies gilt auch für Einzelveranstaltungen und Wochenendseminare.

§ 2 Studienfahrten

Das Honorar für die Leitung von Besichtigungen, Wanderungen, Exkursionen und Studienfahrten beträgt bei

Halbtagsveranstaltungen                               bis zu   100,00 €

Ganz- oder mehrtägigen Veranstaltungen    bis zu   300,00 €

In besonderen Fällen kann ein höheres Honorar vereinbart werden.
Bei mehrtägigen Veranstaltungen können für die Kursleitende Person zusätzlich zum Honorar die Kosten für Fahrt, Übernachtung und Verpflegung übernommen werden.

§ 3 Einzelveranstaltungen und sonstige Tätigkeiten

Honorare für Vorträge, Autorenlesungen, Mitwirkung an Podiumsdiskussionen u. ä.
bis zu 500,00 €.

In besonderen Fällen kann ein höheres Honorar vereinbart werden.
Ist eine Übernachtung am Ort notwendig, so kann die Volkshochschule die tatsächlich anfallenden Kosten für angemessene Hotelunterkunft übernehmen.
In Ausnahmefällen kann eine Fahrtkostenerstattung (Basis DB-Tarif) erfolgen.

Sonstige notwendige Tätigkeiten und Hilfsdienste für die VHS werden mit mindestens dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn vergütet.

§ 4 Ausfallhonorar

Wird die Veranstaltung vor ihrem Beginn von der VHS abgesagt, kann der Kursleitenden Person ein Ausfallhonorar für bis zu zwei Unterrichtsstunden entsprechend § 1 gezahlt werden.

Wird ein Kurs im Laufe eines Arbeitsabschnittes von der VHS abgesagt, erfolgt eine Honorierung für die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden.

Unterrichtsstunden, die ohne Genehmigung der VHS durchgeführt werden, können nicht honoriert werden.

Die VHS kann für besonders vorbereitungsintensive Veranstaltungen ein höheres Ausfallhonorar genehmigen.

§ 5 Honorare für die Teilnahme an Prüfungs- oder Zensuren-Konferenzen und für Prüfungen

Für die Teilnahme an Prüfungs- und Zensuren-Konferenzen und für Prüfungen sowie für die Erarbeitung von Prüfungsvorschlägen und Korrekturen von Prüfungen im Bereich „Sprachen“ und „Schulabschlüsse“ werden zusätzliche Honorare je nach Zeitaufwand vergütet.

§ 6 Kostenerstattung für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen

Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen kann eine Pauschale von bis zu 100,00 € gezahlt werden, sofern dies im Auftrag der VHS erfolgt.

Bei auswärtiger Unterbringung können zusätzlich die tatsächlich anfallenden Kosten erstattet werden.

§ 7 Inkrafttreten

Die Honorarordnung tritt mit dem 01.08.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung vom 01.08.2018 außer Kraft.