Entgeltordnung zum Download

Entgeltordnung der Volkshochschule Herten vom 16.06.2026 mit Wirkung zum 01. August 2026

Aufgrund § 41 Abs. 1 Satz 1 i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Stadt Herten in seiner Sitzung am 16.06.2026 folgende Entgeltordnung der Stadt Herten beschlossen.

§ 1 Entgeltpflicht

§ 2 Entgelte für Kurse und Seminare

§ 3 Entgelte für Einzelveranstaltungen, Studienfahrten und Studienreisen

Für Einzelveranstaltungen erhebt die VHS ein gesondertes Entgelt.

§ 4 Nutzungsaufschlag, Umlagen

§ 5 Anmeldung, Zahlungsweise, Fälligkeit

Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die bei erfolglosem Lastschrifteinzug von den Banken erhobene Bankgebühr der VHS zu erstatten.

§ 6 Entgeltfreie Angebote, Entgeltermäßigungen/-befreiungen

In Ausnahmefällen können Ermäßigungen ausgeschlossen werden.

§ 7 Erstattungen

§ 8 Rücktritt

§ 9 Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Entgeltordnung der Volkshochschule Herten vom 01. August 2018 außer Kraft.