Entgeltordnung der Volkshochschule Herten vom 16.06.2026 mit Wirkung zum 01. August 2026
Aufgrund § 41 Abs. 1 Satz 1 i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen hat der Rat der Stadt Herten in seiner Sitzung am 16.06.2026 folgende Entgeltordnung der Stadt Herten beschlossen.
§ 1 Entgeltpflicht
- Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule werden – soweit die Angebote nicht entgeltfrei sind – privatrechtliche Entgelte nach den Bestimmungen dieser Entgeltordnung erhoben.
- Zur Zahlung des Entgeltes und möglicher Nutzungsaufschläge ist verpflichtet, wer sich zu einer VHS-Veranstaltung angemeldet hat oder hat anmelden lassen (bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter*innen). Die Zahlungspflicht entsteht auch dadurch, dass eine Teilnehmende Person ohne Anmeldung an einer Veranstaltung oder Teilen einer Veranstaltung teilnimmt.
§ 2 Entgelte für Kurse und Seminare
- Das Entgelt für Kurse, Seminare und ähnliche Veranstaltungen errechnet sich nach der Anzahl der vorgesehenen Unterrichtsstunden. Eine Bezahlung nur einzelner Unterrichtseinheiten ist nicht möglich.
- Die VHS erhebt je Unterrichtsstunde (45 Minuten) in der Regel ein Entgelt von mindestens 2,80 Euro bis höchstens 3,80 Euro.
- Bei besonderen Kursen und in begründeten Fällen kann ein höheres Entgelt festgesetzt werden.
- Bei Kursen mit weniger als 10 Teilnehmenden wird das Entgelt pro Unterrichtsstunde (45 Minuten) zur Honorarkostendeckung angepasst.
§ 3 Entgelte für Einzelveranstaltungen, Studienfahrten und Studienreisen
Für Einzelveranstaltungen erhebt die VHS ein gesondertes Entgelt.
§ 4 Nutzungsaufschlag, Umlagen
- Die VHS kann einen zweckgebundenen, angemessenen Nutzungsaufschlag für Unterrichtsmittel, z.B. für Hard- und Softwarenutzung, erheben und diesen dem
- Entgelt zuschlagen.
- Für den Verbrauch von Materialien kann eine Umlage erhoben werden, die der Höhe der tatsächlichen Kosten entspricht. Die Umlage wird in der Regel mit dem Kursentgelt fällig.
§ 5 Anmeldung, Zahlungsweise, Fälligkeit
- Jede teilnehmende Person hat sich vor Beginn einer VHS-Veranstaltung anzumelden. (Die Anmeldung erfolgt schriftlich, per Fax, per E-Mail oder persönlich und führt auch bei Nichtteilnahme zur Zahlungspflicht). Es gelten ergänzend die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Herten.
- Jede teilnehmende Person verpflichtet sich mit der Anmeldung im Regelfall zur Zahlung des Entgeltes über Lastschrifteinzug. Die Abbuchung des Entgeltes erfolgt frühestens zwei Wochen nach Veranstaltungsende.
Jede teilnehmende Person ist verpflichtet, die bei erfolglosem Lastschrifteinzug von den Banken erhobene Bankgebühr der VHS zu erstatten.
- Auf Antrag kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.
§ 6 Entgeltfreie Angebote, Entgeltermäßigungen/-befreiungen
- Veranstaltungen aus den Bereichen Politische Bildung und Grundbildung/ Schulabschlüsse können entgeltfrei angeboten werden.
- Bei den Entgelten für Kurse und Seminare wird in der Regel eine Ermäßigung von 30 % gewährt für: Schüler*innen, Studierende, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Arbeitssuchende und deren Familienangehörige ohne eigenes Einkommen.
In Ausnahmefällen können Ermäßigungen ausgeschlossen werden.
- Inhaber*innen eines Herten-Passes erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 50%. Nutzungsaufschläge und Umlagen gem. § 4 sind nicht ermäßigungsfähig.
- Soweit für Angebote der Volkshochschule Sonderzuschüsse gewährt werden können und die entsprechenden Förderrichtlinien Entgeltfreiheit vorschreiben oder die Entgelthöhe begrenzen, kann das Entgelt entsprechend ermäßigt werden bzw. entfallen. Im Einzelfall kann die VHS-Leitung darüber hinaus aus Billigkeitsgründen eine Befreiung von der Entrichtung des Entgelts ganz oder teilweise gewähren.
- Inhaber*innen der Ehrenamtskarte erhalten 25 % Ermäßigung auf das Unterrichtsentgelt nach den Absätzen 1 bis 3. Die Ehrenamtskarte ist der Geschäftsstelle der Volkshochschule vorzulegen.
§ 7 Erstattungen
- Findet eine Veranstaltung aus von der Volkshochschule zu vertretenden Gründen nicht, nur teilweise oder in einer wesentlich geänderten Form statt und ist eine Nachholung des Unterrichts nicht möglich, werden die gezahlten Entgelte, Nutzungsaufschläge sowie Kostenbeiträge ganz bzw. teilweise erstattet. Der Wechsel einer Kurs- bzw. Seminarleitung oder des Veranstaltungsortes ist keine wesentliche Änderung im Sinne dieser Bestimmung. Es gelten ergänzend die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Herten.
- Ein Rechtsanspruch auf Durchführung der von der VHS geplanten Veranstaltung entsteht durch die Anmeldung bzw. Zahlung des Entgeltes nicht. Es gelten ergänzend die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Herten.
- Ein Anspruch auf Erstattung besteht nicht, wenn Teilnehmende selbst einer Veranstaltung fernbleiben oder einzelne Unterrichtseinheiten versäumen.
- Bei Studienfahrten und ähnlichen Veranstaltungen richten sich mögliche Erstattungen nach den besonderen Reise-/Teilnahmebedingungen des Veranstalters.
§ 8 Rücktritt
- Anmeldungen können bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn (nach Ablauf der Widerrufsfrist), bei Fahrten und Bildungsurlaubsveranstaltungen bis 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zurückgenommen werden. Spätere Abmeldungen bei Kursleitenden können nicht anerkannt werden. In diesen Fällen bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vollen Entgeltes bestehen. Es gelten ergänzend die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Volkshochschule Herten.
- Die Rücknahme einer Anmeldung muss schriftlich oder persönlich bei der VHS-Geschäftsstelle erfolgen.
- Im Falle des fristgerechten Rücktritts kann die Volkshochschule einen Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 5,00 Euro erheben.
§ 9 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt zum 1. August 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Entgeltordnung der Volkshochschule Herten vom 01. August 2018 außer Kraft.
