Für die nebenberufliche Tätigkeit an der Volkshochschule Herten (VHS) werden folgende Honorare gezahlt:
§ 1 Kurse und Seminare
(1) Kurse der Studienbereiche Politik und Gesellschaft, Kulturelle Bildung, Sprachen, Gesundheit sowie Bildung für den Beruf mit Ausnahme der unter 2. genannten Angebote
je UStd. (45 Minuten) in der Regel mindestens 20,00 €
(2) Kurse und Seminare, die im Einzelfall außergewöhnlich umfangreiche Nebenarbeiten (Vorbereitung, Begleitung , Auswertung) oder die besondere Kenntnisse erfordern je UStd. (45 Minuten) in der Regel 25,00 bis 30,00 €
(3) Für Tages- und Wochenend- sowie für mehrtägige Seminare kann mit der Kursleitung ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Soweit mehrere Personen einen Kurs gemeinsam leiten, ist die Zahlung eines gesonderten Honorars möglich.
(4) Für Kurse und Seminare, deren Einnahmen eine erhöhte Kostendeckung erwarten lassen oder die von besonderer Bedeutung für die Arbeit der VHS sind, kann ein höheres Honorar festgesetzt werden. Dies gilt auch für Einzelveranstaltungen und Wochenendseminare.


§ 2 Studienfahrten
Das Honorar für die Leitung von Besichtigungen, Wanderungen, Exkursionen und Studienfahrten beträgt bei
a) Halbtagsveranstaltungen bis zu 100,00 €
b) Ganz- oder mehrtägigen Veranstaltungen bis zu 300,00 €
In besonderen Fällen kann ein höheres Honorar vereinbart werden. Bei mehrtägigen Veranstaltungen können für den/die Leiter/-in zusätzlich zum Honorar die Kosten für Fahrt, Übernachtung und Verpflegung übernommen werden.


§ 3 Einzelveranstaltungen und sonstige Tätigkeiten
(1) Honorare für Vorträge, Autorenlesungen, Mitwirkung an Podiumsdiskussionen u. ä. bis zu 500,00 €.
In besonderen Fällen kann ein höheres Honorar vereinbart werden. Ist eine Übernachtung am Ort notwendig, so kann die Volkshochschule die tatsächlich anfallenden Kosten für angemessene Hotelunterkunft übernehmen. In Ausnahmefällen kann eine Fahrtkostenerstattung (Basis DB-Tarif) erfolgen.
(2) Sonstige notwendige Tätigkeiten und Hilfsdienste für die VHS (z.B. Betreuung von Veranstaltungen) werden mit 20,00 bis 25,00 EUR (Zeitstunde) honoriert, mindestens jedoch der gesetzlich vorgeschriebene Mindestlohn.


§ 4 Ausfallhonorar
Wird die Veranstaltung vor ihrem Beginn von der VHS abgesagt, kann dem/der Kursleitenden ein Ausfallhonorar für bis zu zwei Unterrichtsstunden entsprechend § 1 gezahlt werden.
Wird ein Kurs im Laufe eines Arbeitsabschnittes von der VHS abgesagt, erfolgt eine Honorierung für die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden.
Unterrichtsstunden, die ohne Genehmigung der VHS durchgeführt werden, können nicht honoriert werden.
Die VHS kann für besonders vorbereitungsintensive Veranstaltungen ein höheres Ausfallhonorar genehmigen.


§ 5 Honorare für die Teilnahme an Prüfungs- oder Zensuren-Konferenzen und für Prüfungen
Für die Teilnahme an Prüfungs- und Zensuren-Konferenzen und für Prüfungen sowie für die Erarbeitung von Prüfungsvorschlägen und Korrekturen von Prüfungen im Bereich „Sprachen“ und „Schulabschlüsse“ werden zusätzliche Honorare je nach Zeitaufwand vergütet.


§ 6 Kostenerstattung für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen
Für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen kann eine Pauschale von bis zu 100,00 € gezahlt werden, sofern dies im Auftrag der VHS erfolgt.
Bei auswärtiger Unterbringung können zusätzlich die tatsächlich anfallenden Kosten erstattet werden.


§ 7 Inkrafttreten
Die Honorarordnung tritt mit dem Beginn des Programmjahrs 2022/2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Honorarordnung vom 01.08.2018 außer Kraft.
Herten, den 01. August 2022
Matthias Müller
Bürgermeister